Die Immobilie als Scheidungsfalle: Was Paare UNBEDINGT wissen müssen
Die gemeinsame Immobilie – oft das größte Vermögen einer Ehe und bei Trennung der Auslöser heftigster Konflikte. Während die emotionale Bindung zum einstigen Traumhaus noch schmerzt, drohen finanzielle Fallstricke, die viele erst erkennen, wenn es zu spät ist.
Der verhängnisvolle Irrtum bei Immobilien im Zugewinnausgleich
Viele Ehepaare unterliegen einem folgenschweren Missverständnis: “Wer im Grundbuch steht, dem gehört die Immobilie.” Doch beim Zugewinnausgleich zählt das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde – unabhängig davon, wer auf dem Papier als Eigentümer gilt. Dies gilt allerdings nur, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, der eine andere Regelung vorsieht.
Was den meisten Paaren nicht bewusst ist
Der Wert Ihrer Immobilie fließt in den Zugewinnausgleich ein. Entscheidend ist dabei:
Der Anfangswert zu Beginn der Ehe (oder zum Zeitpunkt des späteren Erwerbs)
Der Endwert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags
Die Wertsteigerung während der Ehe (auch bei ererbten Immobilien!)
Konkretes Beispiel: Ein Haus im Jahr 2010 für 300.000 € gekauft, heute 600.000 € wert? Die Wertsteigerung von 300.000 € ist Teil des Zugewinns – egal, wer die Raten gezahlt hat.
Die drei häufigsten Szenarien mit ihren Tücken
Gemeinsames Eigentum: Die vermeintlich fairste Lösung birgt das größte Konfliktpotenzial. Wer kann sich die Auszahlung leisten? Wer will (oder kann) ausziehen?
Alleineigentum eines Partners: Obwohl nur einer im Grundbuch steht, hat der andere Anspruch auf Ausgleich der Wertsteigerung. Ein Schock für viele!
Ererbte Immobilie: Zwar bleibt das Erbe selbst Anfangsvermögen, aber die Wertsteigerung während der Ehe ist ausgleichspflichtig – ein häufig übersehener Aspekt.
Was Sie JETZT tun sollten (auch wenn keine Trennung ansteht)
Dokumentieren Sie Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Eheschließung – besonders wichtig bei Immobilienbesitz vor der Ehe.
Erstellen Sie ein Wertgutachten Ihrer Immobilie – sowohl zum Zeitpunkt des Erwerbs als auch aktuell.
Prüfen Sie Finanzierungsoptionen für eine mögliche Auszahlung des Partners.
Erwägen Sie einen Ehevertrag – dieser kann auch nach der Eheschließung noch erstellt werden und bietet Rechtssicherheit bei Immobilienvermögen.
Der entscheidende Vorteil eines Spezialisten für Familienrecht
In meiner Praxis als Scheidungsanwalt erlebe ich täglich: Wer frühzeitig professionelle Beratung sucht, kann nicht nur den Zugewinnausgleich optimieren, sondern auch emotionale Belastungen und finanzielle Einbußen minimieren. Besonders bei Immobilien geht es oft um sechsstellige Beträge – Beträge, die mit der richtigen Strategie fair verteilt oder geschützt werden können.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten und sollte mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprochen werden.
