“Unternehmen in Gefahr? So schützen Firmeneigentümer ihr Lebenswerk bei Scheidung”
Für Unternehmer und Selbstständige kann eine Scheidung mehr als nur das Ende einer Ehe bedeuten – sie kann die Existenz eines ganzen Unternehmens bedrohen. Was viele nicht wissen: Ohne die richtigen Vorkehrungen kann eine Trennung das über Jahre aufgebaute Geschäftsvermögen massiv gefährden oder sogar zur Zerschlagung führen.
Die unterschätzte Bedrohung: Wenn die Scheidung zum Geschäftsrisiko wird
Der typische Unternehmer investiert Zeit, Kapital und Leidenschaft in sein Geschäft – oft unter erheblichen persönlichen Opfern. Bei einer Scheidung ohne entsprechende Absicherung können jedoch:
- Bis zu 50% des Unternehmenswertes als Zugewinn ausgleichspflichtig werden
- Wichtige Geschäftsentscheidungen durch Auseinandersetzungen blockiert werden
- Liquiditätsengpässe durch Abfindungszahlungen entstehen
- Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern erschüttert werden
Die Bewertungsfalle: Warum der Unternehmenswert zum Streitpunkt wird
Ein zentraler Konfliktpunkt bei Unternehmerscheidungen ist die Bewertung des Geschäftsvermögens. Dabei treffen völlig unterschiedliche Perspektiven aufeinander:
Der scheidende Unternehmer sieht:
- Den aktuellen Substanzwert
- Risiken und Verbindlichkeiten
- Notwendige Rücklagen für Investitionen
- Persönliche Arbeitsleistung als Hauptfaktor des Erfolgs
Der Ehepartner hingegen fokussiert sich auf:
- Zukünftige Ertragsaussichten
- Historische Gewinnentwicklung
- Immaterielle Werte wie Firmenname und Kundenstamm
- Gemeinsame Aufbauleistung während der Ehe
Diese unterschiedlichen Sichtweisen führen häufig zu Bewertungsdifferenzen im sechsstelligen Bereich.
Präventive Strategien: So schützen kluge Unternehmer ihr Geschäft
Die wirksamsten Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens beginnen lange vor einer möglichen Trennung:
- Ehevertrag mit Unternehmerklauseln: Vereinbarung zum Ausschluss des Unternehmens vom Zugewinnausgleich oder festgelegte Bewertungsmethoden
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltung: Übertragung von Anteilen auf Dritte oder in eine Stiftung
- Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft: Separate Vermögenssphären schaffen
- Dokumentation von Anfangsvermögen: Präzise Erfassung des Unternehmenswertes zu Ehebeginn
Lösungsansätze im akuten Scheidungsfall
Fehlen präventive Maßnahmen, sind kreative Lösungen gefragt:
- Ratenzahlungen statt Einmalzahlung: Liquiditätsschonende Ausgleichszahlungen vereinbaren
- Kompensationsmodelle: Andere Vermögenswerte (Immobilien, Kapitalanlagen) statt Unternehmensanteile übertragen
- Earn-Out-Vereinbarungen: Abfindung an zukünftige tatsächliche Gewinne koppeln
- Mediationsverfahren: Gemeinsame Interessen (z.B. Arbeitsplätze erhalten) herausarbeiten
Die Bedeutung spezialisierter rechtlicher Beratung
Eine Unternehmerscheidung erfordert mehr als nur familienrechtliche Expertise – sie verlangt ein tiefes Verständnis für:
- Unternehmensbewertungsmethoden
- Steuerliche Implikationen
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Finanzplanung und Liquiditätsmanagement
Fallbeispiel aus meiner Praxis
Ein Mittelständler mit 45 Mitarbeitern stand vor dem Problem, dass seine Ehefrau im Rahmen des Zugewinnausgleichs 1,2 Millionen Euro forderte – Geld, das im Unternehmen gebunden war. Durch eine Kombination aus:
- einer realistischen Unternehmensbewertung
- einem maßgeschneiderten Ratenzahlungsplan
- der Übertragung einer nicht betriebsnotwendigen Immobilie
konnte nicht nur das Unternehmen gerettet, sondern auch eine faire Lösung für beide Parteien gefunden werden.
Fazit: Handeln statt Hoffen
Als Scheidungsanwalt rate ich Unternehmern: Verlassen Sie sich nicht auf Hoffnung oder vermeintliche Fairness. Schützen Sie Ihr Lebenswerk durch vorausschauende Planung – oder durch strategisches Handeln im Trennungsfall.
In meiner Beratung biete ich speziell für Unternehmer und Selbstständige eine erste Bestandsaufnahme an, bei der wir konkrete Risiken identifizieren und maßgeschneiderte Schutzkonzepte entwickeln.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine rechtliche Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich je nach Einzelfall unterscheiden.
Beste Grüße, Marc
